LÖFFLER - Content & Socials | Content Agentur für Social Media & Markenkommunikation - AGBs
1. Geltung der Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbeziehungen (AGB) beziehen sich auf jegliche Leistungen der Steffen Löffler Content & Socials (nachfolgend „Steffen Löffler“ genannt) für den Auftraggeber, insbesondere die Erstellung jeglicher Inhalte (z.B. Fotografien, Filme, Social Media etc.), sowie jegliche Form der Bearbeitung von erstellten Inhalten. Lieferungen, Leistungen und Angebote von Steffen Löffler erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, auch bei nicht nochmals ausdrücklicher Vereinbarung. Diese AGB gelten im Rahmen der laufenden Geschäftsbeziehung - auch ohne ausdrückliche Einbeziehung - auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von Steffen Löffler. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn Steffen Löffler ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Für einzelne Geschäftsbereiche, z. B. für den Online-Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen, gelten ggf. gesonderte Bedingungen. Abweichende Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Steffen Löffler bei der Durchführung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang zu unterstützen. Der Auftraggeber wird insbesondere rechtzeitig dafür sorgen, dass der oder die Orte, an denen gedreht werden soll(en), Steffen Löffler rechtzeitig mitgeteilt werden und die erforderlichen Genehmigungen (z. B. etwaiger Zustimmungserklärungen der Grundstückseigentümer oder Pächter) eingeholt werden. Sobald Drehorte genehmigt worden sind, wird der Auftraggeber Steffen Löffler dies unverzüglich mitteilen. Der Auftraggeber hat außerdem sicherzustellen, dass das Betreten von Grundstücken und Locations durch Mitarbeiter von Steffen Löffler nicht gegen Rechte Dritter verstößt. Darüber hinaus hat der Auftraggeber etwaige Einwilligungen von gefilmten Personen rechtzeitig einzuholen, um die Verletzung von Persönlichkeitsrechten zu vermeiden. Steffen Löffler behält sich bei Nichteinhaltung vor, die Produktion zu verweigern; hierbei ist die gesamte Auftragssumme in vollem Umfang zu erstatten. Der Auftraggeber trägt außerdem die alleinige Verantwortung für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der beauftragten Filmaufnahmen. Soweit im Zuge der Auftragsabwicklung Teilleistungen durch den Auftraggeber abgenommen werden müssen, ist dieser verpflichtet, insoweit schriftlich eine Teilabnahme zu erklären, sofern und soweit die abzunehmende Teilleistung mängelfrei ist. Entsprechendes gilt für die Endabnahme der fertigen Gesamtleistung. Jede Form der geschäftlichen Nutzung oder Verwertung der Leistungsergebnisse durch den Auftraggeber steht einer ausdrücklichen Abnahme der Leistungsergebnisse gleich. Steffen Löffler ist zum Einsatz von Subunternehmern ohne vorherige Absprache mit dem Kunden berechtigt. Der Einsatz eines Subunternehmers entbindet jedoch nicht von den
2. Leistung von Steffen Löffler
Kostenvoranschläge von Steffen Löffler sind unverbindlich. Kostenerhöhungen sind von Steffen Löffler anzuzeigen, wenn eine Überschreitung der ursprünglichen Gesamtkosten von mehr als 20% zu erwarten ist. Wird bei der Auftragsabwicklung die Leistung eines Dritten in Anspruch genommen oder ein Vertrag mit Dritten abgeschlossen, ist Steffen Löffler bevollmächtigt, die entsprechenden Verpflichtungen im Namen und auf Rechnung des Auftragsgebers einzugehen. Erstellte Inhalte von Steffen Löffler werden dem Auftraggeber grundsätzlich nicht im Rohdatenformat übergeben. Steffen Löffler ist dem Auftraggeber gegenüber nicht dazu verpflichtet, die erstellten Inhalte über das zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten hinausgehende Maß zu archivieren oder aufzubewahren. Mit Übergabe der zu erstellenden Inhalte geht die Gefahr der Verschlechterung oder des Untergangs vollumfänglich auf den Auftraggeber über.
3. Vergütung
Die Höhe der Vergütung richtet sich abhängig von Art und Umfang des Auftrags nach den Vergütungssätzen der bei Auftragserteilung gültigen Preisliste/Angebot. Nebenkosten, wie Reisekosten, Spesen, Modelhonorare, Requisite, Styling, Locationmieten, Schnitte oder andere, als die ausdrücklich im Angebot bezeichneten Bearbeitungen sind vom Auftraggeber zu tragen und werden gesondert durch Steffen Löffler in Rechnung gestellt. Sämtliche vom Auftraggeber zu entrichtende Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge zzgl. der MwSt. in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe. Soweit nicht anders vereinbart verstehen sich die Preise ab Studio. Soweit nicht abweichend vereinbart, ist das vereinbarte Honorar zu 50% bei Auftragserteilung als Anzahlung fällig und ohne Abzug zahlbar. Bei Drehs außerhalb Deutschlands oder wenn der Auftraggeber seinen Sitz außerhalb Deutschlands hat, kann im Einzelfall bis zu 100% des vereinbarten Honorars im Voraus verlangt werden. Der jeweilige Restbetrag wird unmittelbar nach dem letzten Drehtermin abgerechnet. Ein Arbeitstag umfasst – sofern nicht abweichend vereinbart – acht Stunden. Ab vier Überstunden wird ein weiterer, halber Tagessatz gemäß Preisliste berechnet. Beträgt die Arbeitszeit mehr als 8 Stunden, wird für jeden angebrochenen 4 Stunden Zyklus ein halber Tagessatz fällig. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die entstehenden Mehrkosten zu tragen. Wird die für Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die Steffen Löffler nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so ist ein vereinbartes Pauschalhonorar entsprechend zu erhöhen. Ist ein Zeithonorar vereinbart, so erhält Steffen Löffler auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stunden- und Tagessatz. Das Honorar ist bei der Ablieferung der Inhalte fällig. Werden Inhalte in Teilen geliefert, ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung eines Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, kann Steffen Löffler Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Zeit- und Kostenaufwand in Rechnung stellen. Für die Recherche und die Auswahl der Musik wird eine pauschale Gebühr gemäß Preisliste veranschlagt. Auf Wunsch des Auftraggebers wird die Lizenzierung der entsprechenden Musikstücke für den angestrebten Zweck übernommen, wobei der Auftraggeber die anfallenden Lizenzgebühren zu tragen hat. Für die Lizenzierung der Musikstücke kommen ggf. zusätzliche Lizenz- oder Vertragsbedingungen des Lizenzgebers zur Anwendung. Der Auftraggeber ist sodann für die Meldung bzw. Abwicklung der Vergütung mit Verwertungsgesellschaften (insb. GEMA) nach der Veröffentlichung des Filmes selbst verantwortlich.
Kommt es aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich von Steffen Löffler liegen, nicht zur Durchführung des Auftrages, ist Steffen Löffler berechtigt, nachfolgende Beträge in Rechnung zu stellen:
– Absage durch den Auftraggeber bis zu 7 Arbeitstage vor Abwicklung des Auftrages = 20 % netto der veranschlagten Kosten
– Absage durch den Auftraggeber bis zu 3 Arbeitstage vor Abwicklung des Auftrages = 40 % netto der veranschlagten Kosten
– Absage durch den Auftraggeber bis zu bis 48 Stunden vor Abwicklung des Auftrages = 60 % netto der veranschlagten Kosten
– Absage durch den Auftraggeber bis zu bis 24 Stunden vor Abwicklung des Auftrages = 100 % netto der veranschlagten Kosten
Die Geltendmachung von weiteren Schäden bleibt hiervon unberührt.
4. Übertragung von Nutzungsrechten / Eigentumsvorbehalt
Der Auftraggeber erwirbt an den in Auftrag gegebenen Inhalten die einfachen Nutzungsrechte zum vertraglich festgelegten Zweck und Umfang. Die Übertragung darüberhinausgehender Nutzungsrechte (z.B. räumlich, sachlich oder zeitlich uneingeschränkte oder ausschließliche Nutzungsrechte) bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Die zu übertragenden Nutzungsrechte, einschließlich Schnitt und anderer Nachbearbeitungen, erwirbt der Auftraggeber erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars und der Erstattung sämtlicher Nebenkosten. Bei Fristüberschreitungen behält Steffen Löffler sich rechtliche Schritte im Sinne des Urheberschutzes vor. Hierdurch können Folgekosten für den Auftraggeber resultieren, insbesondere, wenn er Werke von Steffen Löffler im Zeitraum des Zahlungsverzuges publiziert. Besteht keine besondere Vereinbarung, wird das Nutzungsrecht für ein Jahr zur Nutzung im vertraglich vereinbarten Umfang übertragen. Steffen Löffler wählt die Inhalte aus, die er dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt. Nutzungsrechte werden nur an den Inhalten eingeräumt, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt. Ein Bearbeitungsrecht wird nicht eingeräumt. Die Weitergabe urheberrechtlicher Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von Steffen Löffler und ist ohne diese rechtswidrig. Bei Verwendung von Inhalten durch den Auftraggeber hat Steffen Löffler den Anspruch auf Urhebernennung an üblicher Stelle. Eine Verwendung der Inhalte ohne Urhebernennung berechtigt Steffen Löffler zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach dem Urheberrechtsgesetz. Insbesondere hat eine Nennung von Steffen Löffler im Rahmen des Abspanns im Rahmen jeglicher Publikation zu erfolgen. Steffen Löffler ist berechtigt, alle von ihm erstellten Inhalte uneingeschränkt zur Eigenwerbung zu nutzen. Steffen Löffler bleibt unbeachtet der auf den Auftraggeber übertragenen Nutzungsrechte in jedem Fall zur Verwendung der Inhalte zu Zwecken der Eigenwerbung (auf der eigenen Website und in sozialen Netzwerken) berechtigt. Die Herausgabe von Rohdaten und/oder Rohmaterial ist nicht geschuldet, es sei denn dies ist im Einzelfall gerade der Vertragsgegenstand und die Bearbeitung soll durch den Kunden erfolgen; in diesem Fall räumt Steffen Löffler dem Kunden ein entsprechendes Bearbeitungsrecht ein.
5. Rechtsverletzungen / Überschreitung der Nutzungsrechte
6. Gewährleistung und Haftung
7. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart, auch bei Lieferungen ins Ausland. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser ABG berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von Steffen Löffler. Steffen Löffler ist jedoch berechtigt, den Kunden an seinem Sitz/Wohnsitz zu belangen.
Stand: 01.07.2025